23. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2010

Thema

Information und Kommunikation im Lebensmittelrecht
 Rechte, Pflichten und Verfahren  – 

Zielsetzung

Information und Kommunikation sind Schlüsselbegriffe des modernen Lebensmittelrechts. Auf allen Ebenen der Rechtsordnung vom Europarecht bis zur Landesgesetzgebung werden Informationsrechte geschaffen und Informationspflichten auferlegt. Dabei entstehen schwierige Abgrenzungs- und Abwägungsprobleme – nicht zuletzt im Hinblick auf die Verfahren. Verbraucherschutz wird mit stark vereinfachenden Konzepten wie "Ampel" und "Smileys", aber auch einer Art "Pranger im Internet" angestrebt.

Für die Behandlung dieser Fragen stellt sich mit Nachdruck und unter ganz neuen Vorzeichen die alte Frage des Verbraucherleitbilds einschließlich neuer Anforderungen zielgruppenspezifischer Kommunikation – etwa im Hinblick auf Kinder, Kranke, kulturelle Bindungen, Allergiker usw. In Erinnerung zu rufen sind die europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit einerseits, Geschäftsgeheimnis, Persönlichkeitsrecht und geistiges Eigentum andererseits. Herauszuarbeiten sind die Art und die hinreichende Komplexität der Information und die Instrumente, Verfahren und Rechtsgrundlagen "unfreiwilliger Informationen" durch Behörden und Informationspflichten der Unternehmen. Probleme der Information stellen sich auch im Straf- und Bußgeldverfahren.

Während neue Informationspflichten auferlegt werden, wird die Werbung als klassisches Mittel freiwilliger Information und Kommunikation weiter eingeschränkt. Wettbewerbsregeln werden zunehmend verschärft. Das gilt auch – aber nicht nur – für die gesundheitsbezogene Werbung.

Der 23. Deutsche Lebensmittelrechtstag greift damit ein besonders praxisrelevantes Thema auf, das in bewährter Kooperation von Wissenschaft und Praxis behandelt werden soll. Die Veranstalter laden alle Interessierten in Lebensmittelwirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung sowie in Werbung und Medien zu dieser Veranstaltung nach Wiesbaden ein.

 
Programm

Teil 1: Der informierte Verbraucher als Leitbild. Zwischen Überforderung und Unterforderung.

Wohlwollend entmündigt: Vom Anspruch, Verbraucher vor sich selbst schützen zu dürfen.
Prof. Dr. Klaus Kocks, Horbach


Teil 2:
Die unfreiwillige Information: Risikokommunikation der Behörden  Informationspflichten der Unternehmen.

Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Schranken.
Prof. Dr. Friedrich Schoch, Freiburg

Information und Kommunikation in der Praxis. Instrumente, Verfahren und Probleme.
Dr. Christofer Eggers, Frankfurt/Main

Risiken und Nebenwirkungen von Verfahren um strafrechtliche Produkthaftung.
Prof. Dr. Rainer Hamm, Frankfurt/Main

Information und Kommunikation im Straf- und Bußgeldverfahren.
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Heidelberg

Fallstudie: Die "Pankower Negativliste" 
Statement: Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner, Berlin-Pankow
Kommentar: RA Rochus Wallau, Bonn

Teil 3: Freiwillige Information: Werbung, Produktinformation und Wettbewerb.

Werbung für Lebensmittel und Kosmetika. Möglichkeiten und Grenzen hoheitlicher Regulierung.
Prof. Dr. Stefan Leible, Bayreuth

Das neue Wettbewerbsrecht und die Information über Lebensmittel.
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Konstanz 

Teil 4: Podiumsdiskussion

Umfassende Kommunikation = umfassender Verbraucherschutz?
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Teilnehmer:
Bernhard Kühnle, Bonn/Berlin
RA Helmut Martell, Düsseldorf

Dr. Heidemarie Helmsmüller, Hannover
Gesa Maschkowski, Bonn
Angelika Michel-Drees, Berlin