23.
Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2010
Thema
Information und Kommunikation im Lebensmittelrecht
–
Rechte, Pflichten und Verfahren –
Zielsetzung
Information und Kommunikation sind
Schlüsselbegriffe des modernen Lebensmittelrechts. Auf allen Ebenen der
Rechtsordnung vom Europarecht bis zur Landesgesetzgebung werden
Informationsrechte geschaffen und Informationspflichten auferlegt.
Dabei entstehen schwierige Abgrenzungs- und Abwägungsprobleme – nicht
zuletzt im Hinblick auf die Verfahren. Verbraucherschutz wird mit stark
vereinfachenden Konzepten wie "Ampel" und "Smileys", aber auch einer Art "Pranger im Internet" angestrebt.
Für die
Behandlung dieser Fragen stellt sich mit Nachdruck und unter ganz neuen
Vorzeichen die alte Frage des Verbraucherleitbilds einschließlich neuer
Anforderungen zielgruppenspezifischer Kommunikation – etwa im
Hinblick auf Kinder, Kranke, kulturelle Bindungen, Allergiker usw. In
Erinnerung zu rufen sind die europa- und verfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen wie Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit
einerseits, Geschäftsgeheimnis, Persönlichkeitsrecht und geistiges
Eigentum andererseits. Herauszuarbeiten sind die Art und die
hinreichende Komplexität der Information und die Instrumente,
Verfahren und Rechtsgrundlagen "unfreiwilliger Informationen" durch
Behörden und Informationspflichten der Unternehmen. Probleme der Information stellen sich auch im Straf- und Bußgeldverfahren.
Während neue
Informationspflichten auferlegt werden, wird die Werbung als
klassisches Mittel freiwilliger Information und Kommunikation weiter
eingeschränkt. Wettbewerbsregeln werden zunehmend verschärft. Das gilt auch – aber nicht nur – für die gesundheitsbezogene Werbung.
Der
23.
Deutsche Lebensmittelrechtstag greift damit ein besonders
praxisrelevantes Thema auf, das in bewährter Kooperation von
Wissenschaft und Praxis behandelt werden soll.
Die
Veranstalter laden alle Interessierten in Lebensmittelwirtschaft,
Wissenschaft,
Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung sowie in Werbung und Medien
zu dieser Veranstaltung nach Wiesbaden ein.
Programm
Teil 1: Der informierte Verbraucher als Leitbild. Zwischen Überforderung und Unterforderung.
Wohlwollend entmündigt: Vom Anspruch, Verbraucher vor sich selbst schützen zu dürfen.
Prof. Dr. Klaus Kocks, Horbach
Teil
2: Die unfreiwillige Information: Risikokommunikation der Behörden – Informationspflichten der Unternehmen.
Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Schranken.
Prof. Dr. Friedrich Schoch, Freiburg
Information und Kommunikation in der Praxis. Instrumente, Verfahren und Probleme.
Dr. Christofer Eggers, Frankfurt/Main
Risiken und Nebenwirkungen von Verfahren um strafrechtliche Produkthaftung.
Prof. Dr. Rainer Hamm, Frankfurt/Main
Information und Kommunikation im Straf- und Bußgeldverfahren.
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Heidelberg
Fallstudie: Die "Pankower Negativliste"
Statement: Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner, Berlin-Pankow
Kommentar: RA Rochus Wallau, Bonn
Werbung für Lebensmittel und Kosmetika. Möglichkeiten und Grenzen hoheitlicher Regulierung.
Prof. Dr. Stefan Leible, Bayreuth
Das neue Wettbewerbsrecht und die Information über Lebensmittel.
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Konstanz
Teil 4:
Podiumsdiskussion
Umfassende Kommunikation = umfassender Verbraucherschutz?
Leitung:
Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Teilnehmer:
Bernhard
Kühnle, Bonn/Berlin
RA Helmut Martell, Düsseldorf
Dr. Heidemarie Helmsmüller, Hannover
Gesa Maschkowski, Bonn
Angelika Michel-Drees, Berlin