1. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1988
Thema: Brauchen wir ein neues Lebensmittelgesetz?
Was erwartet der Verbraucher von einem leistungsfähigen Lebensmittelrecht?
Thomas Schlier
Arbeitsgemeinschaft für Verbraucherverbände e.V., Bonn
Heinz-Gregor Johnen
Geschäftsführung Franz Zentis GmbH & Co. KG, Aachen
Welchen Beitrag kann eine Deregulierung und Entbürokratisierung für eine Verbesserung der Lebensmittelrechts leisten?
Dr. Peter Spary
Hauptgeschäftsführer der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, Bonn
Resumée
Dr. Siegfried Engel
Brauchen wir ein neues Lebensmittelgesetz?
Pro und Contra – Eine Bilanz mit Anmerkungen zu den Referaten des Vortrages
Pro: Dr. Gert Meier,
Leitender Justitiar, Köln
Contra: Dr. Heribert Benz,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz
Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Plenums
Moderation:
Dr. Wolfgang Pölert
Vorstand der wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V.
Teilnehmer:
Dr. Heribert Benz
Heinz-Gregor Johnen
Edwin Klein
Leitender Chemiedirektor
Chemisches Lebensmitteluntersuchungsamt
der Stadt Aachen
Dr. Gert Meier
Thomas Schlier
Dr. Peter Spary
2. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1989
Zielsetzung:
Der 2. Deutsche Lebensmittelrechtstag befasst sich mit Verantwortung und Haftung. Insbesondere geht es um die Zuordnung der Risiken im immer stärker werdenden Spannungsfeld von Inverkehrbringen, Verbrauchern und Lebensmittelbehörden. Die Haftung des Nichtverursachers wirft hierbei rechtliche und praktische Schwierigkeiten auf. Dies ist ein zentrales Thema für Wissenschaft und Praxis.
Die Problematik lässt sich aus der Sicht einer Teildisziplin behandeln. Deshalb soll sie in ihren strafrechtlichen Bezügen dargestellt und diskutiert werden. Themenstellung und Referenten garantieren die notwendige Verbindung von Theorie und Praxis.
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. und der Deutsche Fachverlag rufen zur Diskussion aller Experten aus Wissenschaft und Praxis auf. Die Teilnahme am 2. Deutschen Lebensmittelrechtstag ist deshalb ausdrücklich nicht auf Mitglieder der wissenschaftlichen Gesellschaft begrenzt.
Programm
Thema: Verantwortung und Haftung im Lebensmittelrecht – Maßnahmen gegenüber dem Nichtverursacher
Die Verantwortung des Nichtverursachers aus der Sicht des Straf- und Bußgeldrechts
Vorsitzender Richter am OLG Koblenz, Dr. Heribert Benz
Die Verantwortung des Nichtverursachers aus der Sicht des öffentlichen Rechts
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Regensburg
Entschädigungsansprüche bei hoheitlichen Maßnahmen gegenüber dem Nichtverursacher
Vorsitzender Richter beim Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Felix Weyreuther, Berlin
Diskussion zum 3. Referat
Alternative zur Inanspruchnahme des Nichtverursachers: Die Sicht des Gesetzgebers
Thomas Kossendey, MdB
Diskussionen
Berichte aus den Arbeitsgruppen
3. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1990
Zielsetzung:
Die gegenwärtige Situation der Lebensmittelüberwachung in Deutschland und Europa zeigt neuartige Probleme, die nach neuen Lösungsmöglichkeiten verlangen. Die Öffnung des europäischen Binnenmarkts und die noch bestehenden Unterschiede der Lebensmittelüberwachung in den einzelnen EG-Staaten stellen dabei nur eine Seite des Problems dar. Die Komplizierung und Vernetzung denkbarer Schadensursachen schafft im nationalen und internationalen Bereich für alle Beteiligten: Hersteller, Importeure, Groß- und Einzelhändler bis hin zum Verbraucher neue Risiken, die auch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert und angemessen zuzuordnen sind.
Im Verhältnis von öffentlicher Lebensmittelüberwachung und privaten Inverkehrbringen richtet sich das Augenmerk dabei verstärkt vom repressiven auf das präventive Verfahren. Solche Verfahren und Instrumente bieten aber nicht nur neue Chancen; sie schaffen auch zahlreiche rechtliche und tatsächliche Probleme. Die organisations- und verfahrensmäßigen Rahmenbedingungen der Lebensmittelüberwachung sind gegenwärtig noch am traditionellen Verwaltungs- und Bußgeldverfahren und damit repressiv statt präventiv ausgerichtet. Die Probleme stellen sich nicht nur im Verhältnis von privatem Sektor und öffentlicher Lebensmittelüberwachung – schon die Kooperation und Koordination der Maßnahmen, die Verfahren der Amtshilfe und des Informationsaustausches der Lebensmittelbehörden untereinander, stelle im nationalen und internationalen Bereich noch weitgehend offene Fragen dar.
Dieses Problem im Zusammenwirken von Wissenschaft, Betroffenen und Lebensmittelüberwachung zu lösen, hat sich der 3. Lebensmittelrechtstag zur Aufgabe gestellt. Er will ein – nicht auf Mitglieder der WGL beschränktes – Forum bieten, auf dem praktische und rechtliche Probleme der Lebensmittelüberwachung an der Schwelle des europäischen Binnenmarkts und angesichts der gravierenden Auswirkungen auf das nationale Lebensmittelrecht diskutiert und einer Lösung näher gebracht werden können.
Programm:
Einführung in die Thematik
Thomas Kossendey, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bonn
Die Lebensmittelüberwachung in Erwartung des vollendeten Binnenmarkts
Dr. Christian Grugel
Ltd. Ministerialrat, Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Hannover
Das Zusammenwirken privater und öffentlicher Lebensmittelüberwachung: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Prof. Dr. Walter Krebs
Ordinarius für öffentliches Recht, Uni Münster
Die behördliche Auskunft in Angelegenheiten der Lebensmittelüberwachung
Dr. Manfred Bulling
Regierungspräsident i.e.R., Stuttgart
Probleme der Amtshilfe bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland und Europa
Egon Garner
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Binnenmarkt
und gewerbliche Wirtschaft, Brüssel
4. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1991
Thema:
Verkehrsauffassung und Verbrauchererwartung im Lebensmittelrecht. Anspruch und Wirklichkeit
Zielsetzung:
Die Verkehrsauffassung ist ein zentraler Begriff des Lebensmittelrechts. Ihre
Definition. Bedeutung und Ermittlung sind das Leitthema der Tagung. Schwerpunkte
sind dabei mögliche Auswirkungen des europäischen Binnenmarkts und die Frage,
ob sich eine europäische Verkehrsauffassung herausbilden kann sowie der Komplex
empirische Marktforschung und Verbrauchererwartung. Aber auch die nach wie
vor ungelösten Probleme des deutschen Rechts, insbesondere des Lebensmittelstrafrechts
und des Wettbewerbsrechts, sind zu erörtern. Im Interesse von Herstellen,
Verarbeitern, Handel und Verbrauchern will die Tagung einen Beitrag zu mehr
Klarheit und mehr Rechtssicherheit in diesem oft undurchsichtigen und in jedem
Fall schwierigen Gebiet leisten.
Programm:
Gestaltungsaufgaben des Lebensmittelrechts in Deutschland und Europa. Chancen und Risiken
Prof. Dr. Dieter Eckert, Bonn
Gibt es eine europäische Verkehrsauffassung?
Prof. Dr. Rudolf Streinz, Bayreuth
Verkehrsauffassung und Verbrauchererwartung aus der Sicht der empirischen Marktforschung.
Prof. Dr. Raffeé, Mannheim
Verkehrsauffassung – Verbrauchererwartung im Deutschen Recht. Bestimmende Elemente und Ermittlung.
1. Prof. Walter Zipfel, Karlsruhe
2. Richter am BGH Dr. Eike Ullmann, Karlsruhe
Podiumsdiskussion zum Leitthema der Veranstaltung unter der Leitung von
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Regensburg
5. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1992
Zielsetzung:
Kurz vor der für das Jahresende 1992 angestrebten Vollendung des Binnenmarkts ist ein umfassender Überblick über den Stand der Lebensmittelharmonisierung geboten. Das Erreichen und seine Auswirklungen für die Praxis sind zu bewerten, das noch Ausstehende ist in die Planung mit einzubeziehen. Der Kongress „Europäisches Lebensmittelrecht“ will über die bisherige Harmonisierung des Lebensmittelrechts und über die Mechanismen informieren, mit denen die freie Vermarktung von Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleistet wird. Die Tagung wird sich als Diskussionsforum verstehen; die Teilnehmer sollen ihre Fragen und Sorgen an die Referenten richten können, die sich durch jahrelange Befassung mit der Thematik in verschiedensten Bereichen große Sachkenntnisse erworben haben.
Thema:
Lebensmittelrecht im Binnenmarkt – Bestandsaufnahme und Ausblick
Ansprache Jutta Peters, Bundesministerium für Gesundheit. Ansprache: Dr. S. van Caenegem. CIAA
I. Grundfragen des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts
Das Lebensmittelrecht im Wandel
Prof. Dr. D. Eckert
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und seine Auswirkungen auf die nationalen Lebensmittelrechte
Prof. Dr. R. Streinz, Forschungsstelle für Lebensmittelrecht, Uni Bayreuth
II. Gesundheitsschutz:
Tagungsvorsitz: Prof. Dr. D. Eckert
Gemeinschaftsrechtliches Zusatzstoffregime und Aromenregelung
Dr. W.R.Hölzel, Bundesministerium für Gesundheit
Rückstände und Kontaminanten
Dr. W. Töpner, Bundesministerium für Gesundheit
Diätische Lebensmittel
RA T. Mettke, Allgäuer Alpenmilch
Novel-Foods – Verordnung und Gentechnikgesetz
RA D. Gorny
Gemeinschaftsrechtliche Hygieneanforderungen
Dr. H. David, Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW
III: Lebensmittelkennzeichnung
Tagesvorsitz: RA Dr. K-.A. Schroeter
Entwicklung des gemeinschaftlichen Kennzeichnungsrechts
RA Dr. M. Horst, BLL
Perspektiven der Nährwertkennzeichnung unter Einschluss der Entwicklung in den USA
RAin Angelika Mrohs, BLL
Werbebehauptungen
RA K.-H. Kühn, Deutsche Unilever GmbH
EG-Öko-Verordnung
RA Dr. M: Eschricht, Tengelmann Warenhandelsgesellschaft mbH
EG-Spezialitäten-Verordnung
RA D. Klein, Deutscher Bauernverband
EG-Verordnung geographische Angaben
Dr. A. von Mühlendahl, Bundesministerium der Justiz
IV: Sicherungsmechanismen
Tagungsvorsitz: RA Dr. M. Horst
Die Lebensmittelüberwachung im Binnenmarkt
Dr. W. Heckner, Bayr. Staatsministerium des Innern
Eigenverantwortliche Sicherung durch die Lebensmittelwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Qualitätssicherungssystemen.
Susanne Langguth, Südzucker AG
V. Ausblick
Tagungsvorsitz: RA Dr. M. Horst
Perspektiven für das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht
Dr. E. Gaerner, EG-Kommission
6. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1993
Thema:
Kooperation von Behörden und Unternehmen im Lebensmittelrecht
Zielsetzung:
Die Kooperation von Behörden und Unternehmen im Lebensmittelrecht hat in weiten Bereichen schon heute eine größere Bedeutung als traditionelle Methoden der Lebensmittelüberwachung. Sie reicht von schlichten Informationen, von der Bezeichnung von Gefahren und Verantwortlichkeiten bis zur formellen Feststellung von Verkehrsfähigkeit, kooperativer Qualitätssicherung, Zertifizierung bestimmter Sicherheitssysteme und Verfahren. Auch die Akkreditierung von privaten Kontrollen, die Einbeziehung von Betriebsbeauftragten in die Überwachung stellen wichtige und teilweise neuartige Formen der Einbeziehung Privater in öffentliche Aufgaben dar, dem aus dem Umweltschutz bekannten Kooperationsprinzip vergleichbar.
Diese Entwicklung bietet eine Fülle von Chancen zur Lösung aktueller Probleme und erweist sich schon jetzt als wichtige Ergänzung traditioneller Mittel und Methoden der Lebensmittelüberwachung. Sie stellt aber auch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen, die alle Zweige der Lebensmittelwirtschaft und alle Teilgebiet des Lebensmittelrechts betreffen. Neue Verfahren sind zu verorten und abzusichern. Risiken sind dazulegen und auszuschalten. Alternativen sind zwischen Wissenschaft und Praxis zu erörtern.
Als umfassendes Forum von Lebensmittelwirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung will der 6. Deutsche Lebensmittelrechtstag diesen Fragen nachgehen und zu praxisnahen und wissenschaftlich fundierten Lösungen beitragen.
Programm:
Der Bedarf an Information und Kooperation aus der Sicht der Lebensmittelwirtschaft
Dr. Matthias Horst, Bonn
Information und Kooperation aus der Sicht der Lebensmittelüberwachung
Dr. Klaus Günther, Berlin
Die traditionellen Instrumente des Verwaltungsrechts und Ihre Anwendbarkeit im modernen Lebensmittelrecht
Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Dietrich Mahn, Münster
Neue Instrumente des Verwaltungsrechts: Akkreditierung von Privaten, Zertifizierung, Betriebsbeauftragte und kooperative Qualitätssicher als Instrumente des Lebensmittelverwaltungsrechts
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Regensburg
Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme der Kooperation von Behörden und Unternehmen im Lebensmittelrecht
Prof. Gerhard Dannecker, Bayreuth
Haftungsfragen bei der Kooperation von Behörden und Unternehmen im Lebensmittelrecht (Produkthaftung, Gefährdungshaftung, Amtshaftung)
RA Dietrich Gorny, Frankfurt
7. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1994
Thema: Täuschungsschutz in deutschen und europäischen Lebensmitteln
Zielsetzung:
In der lebensmittelrechtlichen Diskussion der vergangenen Jahre schien es so, als trete der Verbraucherschutz vor Täuschung gegenüber dem Thema „Gesundheitsschutz“ in den Hintergrund.
Mittlerweile zeigt sich, dass der Täuschungsschutz auf nahezu allen Gebieten des Lebensmittelrechts von zumindest gleich großer Bedeutung ist. Das gilt auch und gerade für das Lebensmittelrecht im Europäischen Binnenmarkt. Über Kennzeichnungsvorschriften wirkt das sekundäre Gesellschaftsrecht auf das deutsche Recht ein. Konformitätszeichen bestimmen mehr und mehr die Maßstäbe gegenseitiger Anerkennung. Für neuartige Lebensmittel wird ohnehin ein einheitlicher Standard des Täuschungsschutzes angestrebt. Im deutschen Wettbewerbsrecht wird das Irreführungsangebot durch das Gemeinschaftsrecht und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mehr und mehr angereichert. Für viele läuft dies bereits auf eine schleichende Erstreckung des EG-Verbraucherschutzes auf einen einheitlichen Täuschungsschutz hinaus – und dies, obwohl die Frage einer „Europäischen Verkehrsauffassung“ ungeklärter ist denn je zuvor.
Der 7. Deutsche Lebensmittelrechtstag will vor diesem aktuellen Hintergrund ein Forum zur Information und Diskussion für Wissenschaft und Praxis bieten. Steht der Täuschungsschutz auch für alle Rechtsgebiete im Brennpunkt des aktuellen Interesses, so werden in diesem Jahr doch bewusst doch Schwerpunkte im Bereich des Wettbewerbsrechts und der lebensmittestrafrechtlichen Irreführungsverbote gesetzt. Die Grundlage soll eine interdisziplinäre, theorie- und praxisübergreifende Diskussion über die Philosophie des Verbraucherschutzes bilden: „Der Verbraucher als mündiger Bürger oder unmündiges Schutzobjekt“: Ohne differenzierte Klärung dieser Grundfrage bleibt auch die Fortentwicklung des Deutschen und Europäischen Lebensmittelrechts ohne klare Konturen. Deshalb steht dieses Thema am Anfang der wissenschaftlichen Tagesordnung des 7. Deutschen Lebensmittelrechtstages.
Programm:
Podiumsdiskussion:
Die Philosophie des Verbraucherschutzes vor Täuschung im Lebensmittelrecht: Mündiger Bürger oder unmündiges Schutzobjekt
Leitung Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz. Teilnehmer: u. a. Dr. Bultmann, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Berlin, Rechtsanwalt Thomas Mettke, München: Dr. Georg Wronka, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft e.V., Bonn
Vortrag: Der Einfluss des EG-Rechts auf das nationale Wettbewerbsrecht im Bereich des Täuschungsschutzes
Richter am EuGH a. D. Prof. Dr. Ulrich Everling, Bonn
Vortrag:
Der Einfluss des EG-Rechts auf das nationale Wettbewerbsrecht im Bereich des Täuschungsschutzes
Prof. Dr. Helmut Köhler, Ausgsburg
Vortrag:
Täuschungsschutz im Lebensmittelstrafrecht. Neuere Entwicklung des Rechtsprechung zu § 17 LMBG
Prof. Dr. Georg Freund, Marburg
Vortrag:
Täuschungsschutz im Lebensmittelstrafrecht. Insbesondere: Der Einfluss des EG-Rechts auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dr. Günther Heine, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
8. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1995
Thema:
Transparente Lebensmitteluntersuchung und Öffentlichkeit
Zielsetzung:
Das Leitthema des 8. Lebensmittelrechtstages verbindet mit den Begriffen „Transparenz“, „Lebensmitteluntersuchung“ und „Öffentlichkeit“ ebenso grundlegende wie aktuelle Fragestellungen.
Sie ist die Forderung nach mehr Transparenz und Klarheit in der Lebensmitteluntersuchung im Interesse der Verbraucher, aber auch im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise selbst, nicht nur zum belieben politischer Schlagworte geworden: Sie hat auch rechtsstaatliche Bedeutung. Chancen und Grenzen „offener Karten“ in Qualitätssicherung und Lebensmitteluntersuchung sind gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussion und der Öffentlichkeit vielfach vorhandenen Misstrauens besonders diskussionswürdig.
Diese Fragen stellen sich verschärft zu einer Zeit, in der die Strukturen der Lebensmitteluntersuchung sich im nationalen und europäischen Rahmen grundlegend wandeln. Neben die traditionelle, hoheitlich geprägte – und entsprechend der Öffentlichkeit verschlossene – Lebensmittelüberwachung und –untersuchung treten eine Vielfalt neuer und der Rechtsform noch nicht mehr „öffentliche“ dafür aber offenere Formen der Prüfung. Zertifizierung, Anerkennung usw. Die vorhandenen Berufsbilder wandeln sich rapide. Das betrifft zumal Funktion und Status der öffentlichen und der privaten Sachverständigen, die in einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zwischen Privatisierung der Untersuchung und nach wie vor hoheitlichen Verfahren der Verwaltung und der Gerichte stehen. Die Rolle der Sachverständigen bildet folgerichtig das zweite Teilthema der Veranstaltung.
Von buchstäblich existentieller Bedeutung für die gesamte Lebensmittelwirtschaft ist das Verhältnis zu den Medien und zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Dieses Verhältnis scheint derzeit alles andere als ungetrübt. Klagt die eine Seite über Verheimlichkeitsversuche und bewusst in Kauf genommene Gefahren, so sieht sich die andere vielfach an den Pranger gestellt: Sensationsmache und das Schüren diffuser Ängste verursachen einen Vertrauensverlust, dessen Folgen für alle Beteiligten katastrophal sein können.
Auch hier will der 8. Deutsche Lebensmittelrechtstag die namhaften Vertreter der beteiligten Seiten an einen Tisch bringen und damit zur wissenschaftlich fundierten Versachlichung der Debatte beitragen.
Programm:
Kurzreferate aus der Sicht der staatlichen Lebensmitteluntersuchung:
Prof. Dr. Hans Wollenberg, Berlin – aus der Sicht unabhängiger Sachverständiger: Dr. Erhard Kirchhoff (Institut Dr. Kirchhoff, Berlin) – aus der Sicht des Herstellers: Dr. Ulrich Nöhle (Generalbevollmächtigter, Leiter der Qualitätssicherung der Nestlé Deutschland AG)
Fortsetzung der Kurzreferate aus dem Bereich Akkreditierung und Anerkennung: Dr. Jürgen M. Schulz (Leiter der staatlichen Akkreditierungsstelle für Lebensmitteluntersuchende Laboratorien, Hannover)
Diskussion über die vorher gehaltenen Kurzreferate
Die Rolle der Sachverständigen in der Lebensmitteluntersuchung und den öffentlichen Verfahren.
Vortrag:
Qualifikation und Status der Sachverständigen sowie Stellung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess
Prof. Dr. Dr. Udo die Fabio, Universität Trier
Der Sachverständige im Strafprozess und im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne, Universität Trier
Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Plenums:
Lebensmitteluntersuchung – Medien – Öffentlichkeit
(Leitung Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz)
Teilnehmer:
Dr. Matthias Horst,
Hauptgeschäftsführer, Bund für Lebensmittelkunde
Herr Fritz Bultmann,
Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins, Berlin.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart;
Armin E. Möller,
Redakteur beim WDR
9. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1996
Thema:
Lebensmittelrecht und neue Lebensmitteltechnologien
Hält das Recht Schritt
Zielsetzung:
Mit dem Leitthema greift der 9. Deutsche Lebensmittelrechtstag ein Problem auf, das seit langem die öffentliche Diskussion um Lebensmittel bestimmt und dem auch das Recht nicht ausweichen kann.
Neue Lebensmitteltechnologien – in den Plural gesetzt, weil es um weit mehr geht als um die medienwirksam in Szene gesetzte Gentechnologie – bestimmen schon jetzt die Planungen und Visionen der Lebensmittelwirtschaft und darüber hinaus der Weltwirtschaft insgesamt. So wie die Entwicklung moderner Volkswirtschaften ohne die enorme Produktivitätssteigerung im Bereich der Landwirtschaft nicht vorstellbar gewesen wäre, wird die Lösung der Probleme der Ernährung der Weltbevölkerung davon abhängen, ob es gelingt, gesundheitlich unbedenkliche Technologien der Erzeugung, Verarbeitung, Konservierung und Verteilung von Lebensmitteln zu entwickeln und durchzusetzen. Lebensmittelrecht und Lebensmittelwirtschaft sind also in hohem Maße technologieabhängig geworden.
Ebenso deutlich aber ist, dass das Thema psychische Befindlichkeiten und für viele sogar ethische Fragen anrührt. So lässt sich von einer „Psychologieabhängigkeit“ sprechen. Neue Technologien erzeugen offenbar in weiten Kreisen der Öffentlichkeit diffuse Ängste. Fortentwicklungen werden vor diesem Hintergrund nicht als Lösungsmöglichkeiten für alte Probleme verstanden, sondern zunächst mit einer in anderen Bereichen kaum zu erwartenden Abwehrreaktion bedacht. Technologiefeindlichkeit und Paradiessehnsucht kumulieren im Bestreben nach möglichst „natürlichen“ Lebensmitteln und eben der Abwehr gegenüber aller „Künstlichkeit“.
Teil der Angst, aber auch Ursache mancher Missverständnisse, ist die Vorstellung, dass das Recht die sich hier zeigenden Konflikte und Risiken nicht mehr hinreichend zu steuern vermag. Im Brennpunkt steht das bewährte Prinzip der Marktfreiheit als grundsätzliche Erlaubnisfreiheit des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, dem vorschnell die Forderung nach weitgehenden Zulassungsverfahren für alles technisch Neue entgegengesetzt wird. Umfassende Warnungen, Kennzeichnungen und ungeahnte neue Produkthaftung werden verlangt, während andere auf die Gefahren der Informations- und Warnungsflut verweisen.
Lebensmittelrecht und Lebensmittelwirtschaft haben also allen Grund, die Frage: „Hält das Recht Schritt?“ oder genauer: „Kann das Recht die sich abzeichnenden Entwicklungen noch steuern?“ zu stellen. Das fordert die Anpassung bewährter Instrumente und Verfahren, aber auch die Entwicklung neuer Instrumente und Verfahren, für deren Diskussion der 9. Lebensmittelrechtstag wiederum ein breites Forum bieten will.
Programm:
Technikangst und Paradiessehnsucht
Prof. Dr. Erwin K. Scheuch, Köln
Neue Entwicklungen der Biotechnologie und ihre Bedeutung für die Lebensmittelwirtschaft
Prof. Dr. Hans G. Gassen, Darmstadt
Neue Lebensmittel: Marktfreiheit oder Zulassungsprinzip?
Prof. Dr. Peter Michael Huber, Jena
Der Stand der europäischen „Novel-Food“-Diskussion
Prof. Dr. Rudolf Streinz, Bayreuth
Information, Kennzeichnung und Produkthaftung
Rechtsanwalt Dr. Alfred Hagen Meyer, München
Podiumsdiskussion mit Beteiligung des Plenums:
Lebensmittelrecht und Lebensmitteltechnologie im Meinungsstreit
(Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz)
Teilnehmer:
Ministerialdirigent Siebenpfeiffer (BMG);
Dr. Wolfgang Vehse, Mitglied im Kabinett Dr. Bangemann, EG-Kommission;
Rechtsanwalt Thomas Mettke, München;
Rechtsanwalt Dr. Matthias Eschricht, Mülheim/Ruhr;
Prof. Dr. Heiko Steffens, Präsident der Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände, Bonn.
Schlusswort:
Rechtsanwalt Thomas Mettke
10. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1997
Thema:
Quasi-Gesetzgebung im Lebensmittelrecht
Möglichkeiten und Grenzen
Zielsetzung:
Die Lebensmittelwirtschaft sieht sich in steigendem Maße mit Regeln konfrontiert, die – ohne Gesetz oder Rechtsverordnung zu sein – wie Gesetze wirken. Insofern lässt sich von „Quasi-Gesetzgebung“ sprechen. Traditionelle Beispiele sind technische Regelwerke und Anweisungen, die als Verwaltungsvorschriften dem staatlichen Innenbereich zugeordnet werden, obwohl sie erhebliche Auswirkungen haben. Schon das schafft Probleme der Transparenz und Rechtssicherheit. Kommen solche Regelwerke unter Beteilung privater Sachverständiger oder Verbände zustande, so stellen sich zusätzlich Fragen demokratischer Legitimation und Kontrolle.
Gänzlich ungeklärt sind Voraussetzungen, Verfahren und Wirkungen solcher Regelungen, Standards, Leitsätze und Empfehlungen, denen der Rechtsnormcharakter fehlt, die aber gleichwohl wie staatliches Recht angewandt, beachtet oder durch staatliche Stellen schlicht vorausgesetzt werden. Beispiele sind Normierungen als Ergebnis der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft (wie z. B. die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission), der Selbstregulierung beteiligter Verbände oder der schlichten Übernahme externer Normierungen und Empfehlungen, aber auch Äußerungen von länderübergreifenden Gremien der Lebensmittel-Überwachung.
Im Mittelpunkt der Problematik steht auch hier das Europarecht. So überlagern „Europäische Normen“ (EM) der Normierungsorganisationen CEN und CENELEC (neue Konzeption) heute schon nicht nur nationales Recht; sie ergänzen zunehmend auch gesetzte Normen des EG-Vertrags, der Verordnungen und Richtlinien. Die Ausweitung dieser Methode auf das Lebensmittelrecht wird erwogen. In die Betrachtung einbezogen werden müssen die Normen des Codex Alimentarius, die durch das Abkommen über die Welthandelsorganisation (WTO) eine gesteigerte Bedeutung erhalten haben, deren Tragweite noch der Klärung bedarf.
Diesen Formen der Quasi-Gesetzgebung ist bei aller Vielfalt gemeinsam, dass die öffentlich-rechtliche Rechtsquellenlehre, und damit auch die Rechtsschutzreformen nicht passen, ja, dass sie sich den traditionellen Grenzen von Öffentlichem Recht und Privatrecht, Verwaltungsakt und Realakt, Norm und Einzelentscheidung usw. entziehen. Im Zivilrecht stellt sich die Frage der Einwirkung auf private Vertragsverhältnisse, das Schadensrecht und die Produkthaftung. Das Wettbewerbsrecht ist mehrfach herausgefordert: Im Hinblick auf die kartellrechtliche Zulässigkeit der Selbstnormierung ebenso wie im Hinblick auf die offenkundige Überlagerung der UWG-Maßstäbe.
Im Strafrecht geht es um nicht weniger als um die Grundvoraussetzung strafbarer Handlungen wie Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Verschulden bei Übereinstimmung mit oder Abweichung von quasi-gesetzlichen Regeln.
Gänzlich ausgelotet sind auch die Fragen des Einflusses von Normierung und Selbstnormierung im europäischen und internationalen Kontext.
Die rechtliche Durchdringung dieser Probleme steht erst am Anfang. In der wissenschaftlichen Diskussion spielt das Lebensmittelrecht bisher eine vergleichsweise geringe Rolle, obwohl erst es besonders betroffen ist. Ziel des 10. Deutschen Lebensmittelrechtstages ist es wiederum, zur wissenschaftlichen Fundierung beizutragen, aber auch die allgemeinen rechtlichen Erörterungen für die praktische Anwendung fruchtbar werden zu lassen und so ein Forum für Wissenschaft, Rechtsanwendung und Praxis zu bieten.
Programm:
Normierung und Selbstnormierung aus der Sicher des Öffentlichen Rechts
Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß, Erlangen
Normierung Selbstnormierung im Strafrecht
Prof. Dr. Günter Heine, Gießen
Normierung und Selbstnormierung im Europarecht und im internationalen Recht
1. Referat: Prof. Dr. Meinhard Hilf, Hamburg;
2. Referat: Egon Gaerner, Generaldirektion Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft der EG-Kommission, Brüssel
Normierung aus der Sicht des Zivilrechts: Vertragsrecht, Schadensrecht, Produkthaftung
Rechtsanwalt Kurt-Dietrich Rathke, Augsburg
Normierung und Selbstregulierung aus der Sicht des Wettbewerbsrechts
MD Prof. Dr. Ernst Niederleithinger, BMJ, Bonn
Abschlussdiskussion
Leitung Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz
11. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1998
Thema:
Lebensmittelrecht
Zwei vor Zweitausend
- Trends und Perspektiven –
Zielsetzung:
Zwei Jahre vor dem „magischen Datum 2000“ stehen die Lebensmittelwirtschaft und Lebensmittelverwaltung und mit ihnen das Lebensmittelrecht mitten in einem rapiden Wandlungsprozess. Internationalisierung, Entkriminalisierung, Privatisierung, Produktsicherheit – so lauten einige der meistgenannten Stichworte. Wie alle solchen Titel kennzeichnen sie manches Richtige, sind aber auch wegen Vereinfachungsgefahr mit Vorsicht in den Verkehr zu bringen. Das gilt umso mehr, als die rapide technische Entwicklung und deren Darstellung in den Medien eine rationale Diskussion zunehmend erschweren. Vor diesem Hintergrund kommt es umso mehr darauf an, dass das Lebensmittelrecht übergreifende Perspektiven und ordnende Systematik bereitstellt.
Der 11. Deutsche Lebensmittelrechtstag greift zwei Themenbereiche auf, die besondere Aufmerksamkeit verlangen. Im Spannungsfeld von Globalisierung – Europäisierung und Regionalisierung gilt es Probleme der Geltung und Legitimation von Entscheidung im Rahmen der Welthandelsordnung ebenso zu diskutieren, wie die Frage, ob wir auf der Grundlage des „Grünbuchs“ der EG-Kommission vom Frühjahr 1997 auf dem Weg zu einem europäischen Lebensmittelgesetzbuch sind. Zwischen den – wohl gleichermaßen problematischen – Extrempositionen „Europäische Superbehörde“ oder „Deutscher Super Föderalismus“ sind Strukturen einer europäischen Lebensmittelverwaltung zu entwickeln, die in gleichem Maße europaweite Effizienz, aber auch ortsnahe Kooperation und Überwachung ermöglichen und damit die bewährten Grundsätze des Landesvollzugs von Bundes- und Gemeinschaftsrecht nicht vorschnell opfern.
Der zweite Themenscherpunkt stellt das Lebensmittelrecht in den größeren Bezugsrahmen modernern Ansätze des Verwaltungsrechts und des Technikfolgenrechts. Unter dem Sammeltitel Lebensmittelrecht als Produktsicherheitsrecht sind hier die Sichtworte: Prävention, Risikoverteilung und Risikobewältigung sowie Produktsicherheit zu behandeln.
In bewährter Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis, Rechts- und Naturwissenschaften sowie von Teilnehmern aus deutschen und internationalen Institutionen soll der 11. Deutsche Lebensmittelrechtstag wieder ein Forum der Bestandaufnahme und der perspektivischen Fortentwicklung des Faches Lebensmittelrecht bieten und dabei zugleich die Auswirkungen auf die Rechtsprobleme des Alltags verdeutlichen.
Programm:
Auswirkungen der Welthandelsordnung auf das deutsche und das europäische Lebensmittelrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Hamburg
Trends und Perspektiven im Zeigen des „Grünbuchs“ und der Mitteilung der EG-Kommission über Lebensmittelsicherheit
1. Referat: Prof. Dr. Rudolf Streinz, Bayreuth
2. Referat: Dr. Martin Hanz, Europäische Kommission
(Kabinett Dr. M. Bangemann)
Zur Struktur der Lebensmittelverwaltung: Europäische Superbehörde oder deutscher Super-Föderalismus?
1. Referat: Die „europäische Perspektive“
Dr. Rudolf Mögele, Generaldirektion
Landwirtschaft der Europäischen Kommission
2. Referat: Die Struktur der deutschen Lebensmittelüberwachung
Dr. Hanke Hey, Leiter des Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamtes
Schleswig-Holstein, Neumünster
Gesamtdiskussion über den ersten Themenbereich/aktuelle Stunde
Risikobewertung und Risikobewältigung im Lebensmittelrecht
Prof. Dr. Rainer Wahl, Freiburg
Produktsicherheit: Der Standort des Lebensmittelrechts
RA Dr. Christoph Hammerl, Augsburg
Fallstudie: Produktsicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft
RA Dietrich Gorny, Frankfurt am Main
12. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 1999
Thema:
Die ethische Herausforderung des Lebensmittelrechts
Zielsetzung:
Die Diskussion um Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln in Deutschland, Europa und selbst auf der Ebene der Welthandelsorganisation hat sich in den vergangenen Jahren in überraschendem Tempo und Ausmaß ethischen Fragen geöffnet. Das hat praktische Folgen, die keinen Beteiligten unberührt lassen: Neben Gesundheitsschutz und Täuschungsschutz als klassische Ziele des Lebensmittelrechts treten in ihren Auswirkungen kaum zu überschätzende „neue Ziele“, die schon jetzt zu konkreten Forderungen an die Lebensmittelwirtschaft und Lebensmittelwissenschaft führen. Vor diesem Hintergrund könnte schon bald neben Qualität und Originalität die „ethical correctness“ zum entscheidenden Maßstab und zum Wettbewerbskriterium werden. Neben „ethic food“, also nach geographischer und kultureller Herkunft geprägten und geschützten Lebensmitteln, tritt die „ethical food“, also das nach bestimmten ethischen Maßstäben erzeugte und vermarktete Lebensmittel.
Ethische Fragen werfen aber auch bereits jetzt höchst gegenwärtige und konkrete Probleme auf wie das der Werbung und der Werbeverbote für Tabak und Alkohol, des Verbraucherschutzes, der Verbraucherinformation und der Transparenz, des Marktzuganges neuer Produkte, der Kennzeichnung von im Einklang mit Tierschutz und Natur erzeugten Lebensmitteln und des fair-trade-Prinzips im Welthandel. Selbst der Bezug zu Grundfragen der Menschenrechte ist offenkundig. Seit jeher bestimmen Ernährungsregeln und Lebensmittelgesetze die kulturelle Identität der Menschen. Ebenso wird deutlich, dass das Thema „Kinder und Jugendliche als Verbraucher“ ethische Fragen stellt, die durch die Lebensmittel- und die Werbewirtschaft beantwortet werden müssen.
Wissenschaft und Praxis haben allen Anlass, die ethische Herausforderung des Lebensmittelrechts anzunehmen und die Konsequenzen aktiv und konkret zu gestalten. Dazu will der 12. Deutsche Lebensmittelrechtstag Zeichen setzen. Angesprochen sind wiederum alle am Lebensmittelrecht Beteiligten in Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung sowie Werbung und Medien.
Programm:
Teil 1: Grundfragen
Auf dem Weg zur ethical correctness? Vorbemerkungen zu einer Ethik des Lebensmittelrechts
Prof. Dr. Dietmar Mieth, Tübingen
Die Einstellung zu Tieren und die Akzeptanz von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, München
Diskussion zum ersten Themenbereich
Teil 2: Ethische Herausforderungen für Werbung und Verbraucherinformation und deren Umsetzung in das Recht
Ethik in der Werbung, Kennzeichnung und andere Formen der Verbraucherinformation
Prof. Dr. Heiko Steffens, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Berlin/Bonn
„Genuss ohne Reue“ oder „Schutz des Menschen vor sich selbst“? Das Beispiel Werbeverbot
1. Referat: Verfassungs- und europarechtliche Grundfragen
Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, Bonn
2. Referat: Die Perspektive des Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Dr. Axel Krohn, Hamburg
Diskussion zum zweiten Themenbereich/Aktuelle Stunde
Lebensmittelgesetzgebung und kulturelle Identität
Rechtsanwalt Thomas Mettke, München
Kinder und Jugendliche als Verbraucher von Lebensmitteln
Prof. Dr. Joerg M. Diehl, Gießen
Abschlussdiskussion/Zusammenfassung der Ergebnisse
Teil 3: Einzelfragen
13. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2000
Thema:
Lebensmittelsicherheit und Vorsorge
Neue Produkte – Neue Verfahren – Neue Risiken?
Zielsetzung:
Neue technologische Verfahren und neue Produkte stellen neue Fragen an das deutsche und das europäische Lebensmittelrecht und an die Welthandelsordnung. Selbst Grundbegriff wie das „Lebensmittel“ werden auf den Prüfstand gestellt, wenn es um so genannte „funktionelle Lebensmittel“ (functional food) geht, deren eigentliches Ziel nicht mehr nur die Ernährung, sondern die Beeinflussung von Körperfunktionen wie Kraft, Ausdauer, Abwehrkraft, „wellness“ oder vergleichbare Angebote sind. Neue technologische Verfahren erweitern die Möglichkeit zur Herstellung von Lebensmitteln, die den Verbrauchern grundsätzlich vertraut sind. Nur ein Teil davon ist „novel food“ im Sinne der EG-Verordnung über neuartige Lebensmittel. Für andere – wie im Falle der Bestrahlung – gelten spezielle EG-Regelungen.
Für die auf Lebensmittelsicherheit aber auch auf Rechtssicherheit bedachte Lebensmittelwirtschaft wie auch für die Lebensmittelüberwachung stellen sich damit erhebliche Probleme. So ist nach Konturen und konkreten rechtlichen Ausformungen des Vorsorgeprinzips aus rechtlicher wie aus naturwissenschaftlicher Sicht zu fragen. Risikoanalyse und Risikomanagement wollen verfahrensmäßig und materiellrechtliche verortet und auf traditionellen Prinzipien wie Zulassungsfreiheit und präventive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt bezogen sein. Begriffe und Erscheinungsformen funktioneller Lebensmittel und neuartige technologische Verfahren sollen auf Risiken und deren rechtliche Konsequenzen untersucht werden. Die scheinbar ausdiskutierte Abgrenzung von Lebensmittel und Arzneimittel und der dazugehörigen Verfahren erlebt unvermutet neue Anwendungsprobleme. Wie nicht anders zu erwarten, stellen sich erhebliche Probleme des Wettbewerbsrechts und der Werbung für solche neuen und nach neuen Verfahren hergestellte Lebensmittel: Beides gleichfalls unterhalb der „novel food-Schwelle“. Geradezu fahrlässig wäre es für alle Beteiligten, wenn die Fragen der Produktsicherheit und Produkthaftung ungeklärt blieben. Angesichts neuer Probleme und Problemlösungsvorschläge scheint für manchen aus dem Blick zu geraten, dass die Erlaubnisfreiheit im Lebensmittelrecht die verfassungsrechtlich begründete Regel und das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt die rechtfertigungsbedürftige Ausnahme ist.
Wissenschaft und Praxis haben allen Anlass, die sich daraus ergebenden Fragen zu diskutieren. Dazu will der 13. Deutsche Lebensmittelrechtstag ein Forum bieten. Angesprochen sind wiederum alle am Lebensmittelrecht Beteiligten in Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung sowie Werbung und Medien.
Programm:
Teil 1: Das Vorsorgeprinzip im Lebensmittelrecht
Lebensmittelsicherheit – Maßstäbe und Grenzen gebotener Vorsorge aus rechtlicher Sicht.
Prof. Dr. Monika Böhm, Halle
Lebensmittelsicherheit und Vorsorge – medizinisch-naturwissenschaftlich begründete Anforderungen
Dr. Dieter Arnold, Berlin
Diskussion zu ersten Themenbereich
Teil 2: Funktionelle Lebensmittel und neue technologische Verfahren
Funktionelle Lebensmittel (functional food).
Modeerscheinung oder Ernährung der Zukunft?
Dr. Axel Preuß, Münster
Die Abgrenzung von Lebensmittel und Arzneimittel.
Voraussetzungen und Folgen – dargestellt am Beispiel funktioneller Lebensmittel
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wehlau LL.M., Hamburg
Funktionelle Lebensmittel: Wettbewerb und Werbung
Rechtsanwalt Dr. Klaus Alfred Schroeter, Hamburg
Probleme der Produktsicherheit und der Produkthaftung
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln
Statement: Die Sicht der Verbraucher
Dr. Fritz Bultmann, Berlin
Diskussion
Neue technologische Verfahren: Erscheinungsformen und Folgen für Lebensmittelsicherheit und Vorsorge.
Prof. Dr. Benno Kunz, Bonn
Podiumsdiskussion: Die Zukunft der Erlaubnisfreiheit im Lebensmittelrecht
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Lebensmittelwirtschaft: Susanne Langguth
Lebensmittelüberwachung: Dr. Christian Grugel
Verbraucher: Prof. Dr. Heiko Steffens
14. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2001
Thema:
Rechtssicherheit und Kohärenz im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht
Was bringt eigentlich das Weißbuch der EU-Kommission wirklich?
Zielsetzung:
Das Weißbuch der EU-Kommission zur Lebensmittelsicherheit weckt nicht nur hohe Erwartungen im Hinblick auf Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Es versteht sich auch als Versuch, der vielfach beklagten Undurchschaubarkeit und Inkohärenz des Lebensmittelrechts entgegenzuwirken. Rechtssicherheit und Kohärenz sind längst nicht mehr allein rechtspolitische Forderungen, sie werden zu grundlegenden Rechtsprinzipien des Gemeinschaftsrechts.
Gefordert sind Transparenz, Vertrauensschutz und die Vermeidung von Widersprüchlichkeiten. Diese Ziele sind durch eine Fülle immer neuer Verordnungen und Richtlinien nicht erreichbar. Sie setzen vielmehr konzeptionelle Arbeit an Grundbegriffen und Grundprinzipien des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts voraus. Schon stellt sich die Frage ob die Zeit reif ist für eine umfassende Kodifikation solcher Grundbegriffe und Grundprinzipien in einem „Europäischen Lebensmittelgesetzbuch“. Unweigerlich verbunden mit dieser Frage sind die Probleme der Ziele, Kompetenzen und Verfahren – also der Legitimation zur Formulierung solcher Grundsätze und der Verantwortung für Rechtssicherheit und Kohärenz.
Von diesen Anforderungen bleibt kein Anwendungsfeld des Lebensmittelrechts unberührt. Das gilt ebenso für einen funktionierenden Wettbewerb im Binnenmarkt wie auch für das nationale und internationale Wettbewerbsrecht. Im Bereich Lebensmittelstraf- und Bußgeldrechts bleibt nichts wie es war, wenn die einheitlichen Prinzipien und Begriffe auf dieses Anwendungsfeld durchschlagen. Auch die vielbeschworene Verwaltungskompetenz der Mitgliedstaaten und das deutsche Prinzip des Landesvollzugs von Europarecht stehen vor neuen Herausforderungen. Rechtssicherheit und Kohärenz müssen sich schließlich auch im Zeichen der Krisenbewältigung bewähren. Was also bringt das Weißbuch der EU-Kommission wirklich?
Der 14. Deutsche Lebensmittelrechtstag bietet Gelegenheit, eine erste Bilanz zu ziehen und Perspektiven und Erfolgschancen des Weißbuchs abzuschätzen. Die Zielsetzung und die Themen erfassen damit alle wissenschaftlichen Disziplinen des Lebensmittelrechts mit besonderen Schwerpunkten im Wettbewerbsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Angesprochen ist aber auch wieder die Praxis der Lebensmittelwirtschaft, der Lebensmittelüberwachung sowie Werbung und Medien.
Programm:
Teil 1: Rechtssicherheit und Kohärenz durch Kodifikation der Grundbegriffe und Grundprinzipien des Europäischen Lebensmittelrechts?
Die Europäische Rahmenrichtlinie Lebensmittelrecht – Ist die Zeit reif für eine europäische Kodifikation der Grundbegriffe des Lebensmittelrechts?
Prof. Dr. Matthias Horst, Bonn
Das Weißbuch als Drehbuch der Fortentwicklung des Europäischen Lebensmittelrechts? Ziele – Kompetenzen – Verfahren
Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Bochum
Diskussion zum ersten Themenbereich
Teil 2: Anwendungsfelder
Rechtssicherheit und Kohärenz als Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb und für die Fortentwicklung des Wettbewerbsrechts im Binnenmarkt
Prof. Dr. Helmut Köhler, München
Rechtssicherheit und Kohärenz als Auftrag des europäischen Lebensmittelstraf- und Bußgeldrechts
Prof. Dr. Hans Heiner Kühne, Trier
Diskussion
Das Weißbuch und das System des Europäischen Verwaltungsvollzugs. Insbesondere: Verwaltungskompetenz der Mitgliedsstaaten und Grundsatz des Landesvollzugs in der Bundesrepublik
Prof. Dr. Michael Brenner, Jena
Diskussion
Krisenbewältigung konkret. Was bringt das Weißbuch wirklich? Die Sicht der Lebensmittelüberwachung
MDgt. Dr. Gerhard Marino, München
Podiumsdiskussion: Rechtssetzung – Rechtssicherheit – Krisenmanagement. Zum Stand des Europäischen Lebensmittelrechts.
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Podium: anwesende Referenten und
- Dr. Michael Blass, Österreichischer Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie;
- Dr. Christian Grugel, Hannover;
- Dagmar Roth-Behrendt, MdEP;
- Beate Kettlitz, Food Officer – BEUC (Europäisches Büro der Verbraucherverbände), Brüssel
15. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2002
Thema:
Kehrtwende in der Lebensmittelpolitik – Kehrtwende im Lebensmittelrecht?
Zielsetzung:
Im Zuge der neuen Lebensmittel- und Verbraucherschutzpolitik ist viel von einer notwendigen oder schon eingeleiteten Kehrtwende die Rede. Krisen, Skandale und Verlust an Verbrauchervertrauen werden vielfach pauschal der industrialisierten Wirtschaft und der globalisierten Ernährungsindustrie angelastet. Lösungen des Problems werden nicht nur in organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Koordination der Lebensmittelüberwachung und in einer Erhöhung der Transparenz, u. a. durch ein neues „Öko-Siegel“, gesehen. Viel weitgehender wird auch eine inhaltliche Kehrtwende der Lebensmittel- und Agrarpolitik beschworen. Stichworte sind Regionalisierung, Bevorzugung „natürlicher“ statt „industrieller“ Lebensmittelproduktion, Frisch – statt Fertigprodukte und vor allem eine öffentlich geförderte Erhöhung des Anteils der Bioprodukte am Lebensmittelmarkt. Zur Erreichung der Ziele soll eine regelrechte „Umerziehung des Verbrauchers“ zu mehr Natur- und Qualitätsbewusstsein stattfinden.
Solche politischen Konzepte werfen die Frage auf, ob es auch zu einer Kehrtwende des deutschen und europäischen Lebensmittelrechts kommen muss, bzw. bereits teilweise gekommen ist. Vor allem sind die neuen Ziele und rechtlichen Instrumente des Verbraucherschutzes und „Verbrauchererziehung“ angesprochen, doch geht es auch um rechtliche Grenzen. Auf institutioneller Ebene stehen die alten Fragen der Verantwortung, Kompetenz und Kontrolle im Mittelpunkt des Interesses. Neue Konzepte der Organisation des Verbraucherschutzes sind auf den Prüfstand des Verfassungsrechts und der Verwaltungswirtschaft zu stellen. Inwieweit dürfen direkte Mittel der Lebensmittelüberwachung und indirekte Steuerungsmittel wie Anreize und Subventionen zur Durchsetzung der beschriebenen Ziele eingesetzt werden? Sind Tendenzen zu Regionalisierung und „kleinen Einheiten“ mit den rechtlichen und ökonomischen Vorgaben des europäischen Binnenmarktes vereinbar? Von besonderem praktischen Interesse ist schließlich die Frage, ob und inwiefern „Bio- und Ökoprodukte“ als Alternative zur herkömmlichen Ernährung in Betracht kommen, und welche rechtlichen Möglichkeiten sich bei der Herstellung und Vermarktung solcher Produkte ergeben.
Wissenschaft und Praxis haben allen Anlass, die sich daraus ergebenden Fragen zu diskutieren. Dazu will der 15. Deutsche Lebensmittelrechtstag ein Forum bieten. Angesprochen sind wiederum alle am Lebensmittelrecht Beteiligten in Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung sowie Werbung und Medien.
Programm:
Teil 1: Neue Wege im Verbraucherschutz
Verbraucherbild – Verbraucherverantwortung – Verbrauchererziehung
Ziele und Fakten
Prof. Dr. Reimar von Alvensleben, Kiel
Verbraucherbild – Verbraucherverantwortung – Verbrauchererziehung
Rechtliche Instrumente und Grenzen
Prof. Dr. Werner Schroeder, Innsbruck
Kehrtwende im Lebensmittelrecht? – Statement
Prof. Dr. Edda Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Berlin
Diskussion zum ersten Themenbereich
Teil 2: Verantwortung – Kompetenz – Kontrolle
Die Europäische Ebene – Behörden, Kompetenzen, Kontrolle
Prof. Dr. Rudolf Streinz, Bayreuth
Die Neuorganisation des Verbraucherschutzes in Deutschland auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts und der Verwaltungswissenschaft
Prof. Dr. Gunnar Folke Schuppert, Berlin
Diskussion
„Local Food“ statt „Euro Food“? Regionalisierung und „zurück zur kleinen Einheit“
Erwartung und Tatsachen
Bernhard Kühnle, Abteilungsleiter BMVEL, Bonn
Diskussion und aktuelle Stunde
Teil 3: Zum Beispiel: Bioprodukte und Ökosiegel
Was ist ein Bio- oder Ökoprodukt?
Erwartungen und Tatsachen
Prof. Dr. Claus Leitzmann, Gießen
Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen bei der Herstellung und Vermarktung von Bio- und anderen alternativen Produkten
RA Dr. Matthias Eschricht, Ulm
Podiumsdiskussion: Kehrtwende im Lebensmittelrecht?
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Podium: Anwesende Referenten und
- RA Michael Welsch, BLL, Bonn
- MinDgt. Dr. Dietmar Kasprick, Sächs. Staatsmin. für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Dresden
- Adalbert Kienle, Deutscher Bauernverband, Bonn
- Prof. Dr. Heiko Steffens, Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin
- Dagmar Roth-Behrendt, MdEP, Brüssel - angefragt
16. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2003
Thema:
Lebensmittelrecht in der Praxis – Sicherheit für Verbraucher, Wirtschaft und Überwachung nach der Europäischen Basisverordnung
Zielsetzung:
Das Inkrafttreten der Europäischen Basisverordnung ist ein gravierender Einschnitt für das Lebensmittelrecht und die lebensmittelrechtliche Praxis in Deutschland. Dabei wird für alle Beteiligten immer deutlicher, dass sich das Lebensmittelrecht auch auf nationaler Ebene ohnehin in einer Phase des Umbruchs befindet. Grundsätze und Grundbegriffe werden neu definiert, Instrumente und Verfahren der Kontrolle erfahren neue Belastungsproben. Wirtschaft und Überwachung reagieren aber auch mit neuen und flexibleren Handlungsformen. Im Hinblick auf Verantwortung, Sanktion und Strafe stellen sich die alten Fragen der Bestimmtheit, persönlichen Verantwortung und Angemessenheit in ganz neuer Weise.
Entwicklung und Gegenwart des Lebensmittelrechts spiegeln sich in den vergangenen 15 deutschen Lebensmittelrechtstagen, sind von diesen aber auch nachhaltig beeinflusst worden. Für den 16. Deutschen Lebensmittelrechtstag besteht also Anlass zu einer Zwischenbilanz des Lebensmittelrechts im Spiegel von 15 Lebensmittelrechtstagen. Sodann geht es um den in der Basisverordnung vorliegenden Versuch zur Kodifikation wesentlicher Grundsätze und Grundbegriffe – den Begriff des Lebensmittels selbst eingeschlossen. Wie andere Rechtsgebiete wird auch das Lebensmittelrecht zunehmend vom Gedanken gelegentlich uferlos erscheinender Risikovorsorge und Risikobewältigung beherrscht, die das traditionelle Recht der Gefahrenabwehr, aber auch dessen wohldurchdachte Sicherungsinstrumente, verdrängen. Das Thema „Die Macht der Information“ lässt – nicht zuletzt im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Informationstätigkeit des Staates – neue Chancen, aber auch gravierende Gefahren für die Lebensmittelwirtschaft erkennen. Der vielleicht deutlichste Wandel ist im Hinblick auf die Lebensmittelüberwachung und deren Sanktions- und Kontrollinstrumentarium erkennbar. Ob es sich bei der viel beschworenen Verantwortungsgemeinschaft von Staat und Wirtschaft nur um ein Schlagwort handelt, oder ob sich hier eine neue Realität mit neuen Rechtsformen abzeichnet, wird aus der Sicht der Lebensmittelüberwachung und der Lebensmittelwirtschaft zu beantworten sein. Ungeachtet aller neuen und „weichen“ Kontroll- und Sanktionsformen bleiben die Folgen der neueren Entwicklung und der Basisverordnung für das Lebensmittelrecht aktuell.
Alle diese Fragen betreffen das Lebensmittelrecht in der Praxis, aber auch die Wissenschaft des Lebensmittelrechts konkret und unmittelbar. Beide haben also erneut allen Anlass, die sich daraus ergebenden Fragen zu diskutieren. Dazu will der 16. Deutsche Lebensmittelrechtstag ein repräsentatives Forum bieten. Angesprochen sind wiederum alle am Lebensmittelrecht Beteiligten in Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung sowie Verbraucher, Werbung und Medien.
Programm:
Teil 1: Grundlagen
Festvortrag: Das Lebensmittelrecht im Spiegel von 15 Deutschen Lebensmittelrechtstagen
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz
Die allgemeinen Prinzipien und Grundbegriffe des Lebensmittelrechts nach der Basisverordnung der EG und ihre Bedeutung für die lebensmittelrechtliche Praxis in Deutschland
Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Berlin
Diskussion zu ersten Themenabschnitt
Teil 2: Instrumente und Verfahren
Risikovorsorge – uferlos?
Richter des BVerfG
Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, München/Karlsruhe
Diskussion
Die Macht der Information – Empfehlungen, Warnungen, Auskünfte an die Öffentlichkeit nach deutschem und europäischem Recht
Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch, Kanzlei Dolde und Partner, Stuttgart
Diskussion und aktuelle Stunde
Teil 3: Kontrolle und Sanktion
Die Folgen der Basisverordnung und des „neuen Instrumentariums“ für das Lebensmittelstrafrecht
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Bayreuth
Die Verantwortungsgemeinschaft von Staat und Lebensmittelwirtschaft
Schlagwort – Rechtsbegriff – Wirklichkeit?
Aus der Sicht der Lebensmittelwirtschaft
Susanne Langguth, Mannheim
Aus der Sicht der Lebensmittelüberwachung
Dr. Peter Binnemann, Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum, Stuttgart
Podiumsdiskussion:
Lebensmittelrecht nach der Basisverordnung - Eine erste Bilanz
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz
Podium: Anwesende Referenten und
- Prof. Dr. Mathias Horst, Behörde für Lebensmittelsicherheit, Bonn
- Dr. Christian Grugel, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn
- Prof. Dr. Heiko Steffens, Verbraucherzentrale Bundesverbände, Berlin
17. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2004
Thema:
Das neue Lebensmittelrecht
- Verantwortung
- Sanktionen
- Kosten
Zielsetzung:
Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht befindet sich immer noch in einer Umbruchsituation. Die BasisVO der EU hat den deutschen Gesetzgeber vor eine schwierige Aufgabe gestellt. Erste Entwürfe für ein Lebens- und Futtermittelgesetz liegen vor. Sie zeigen das Bestreben des Gesetzgebers, bisher spezielles Recht (insbesondere das Futtermittelrecht) zu integrieren und das LMBG trotz des unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts in seiner Kernsubstanz zu erhalten. Hier ist nach der Verantwortung des Gesetzgebers zu fragen, welche Lücken noch bestehen und wo es Probleme in der Anwendung zwischen europäischem Recht, deutschem Gesetz und alltäglicher Praxis gibt.
Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die zivilrechtliche als auch die öffentlichrechtliche Verantwortung und Haftung. Die Anwendung des ausgedehnten Vorsorgeprinzips und Änderungen im Täuschungsschutz werfen die Frage auf, ob es neue Verhaltensregeln für Wettbewerb und Werbung gibt und welches die Konsequenzen für die Produkthaftung sind. Einzubeziehen sind auch die heftig kritisierten Vorstellungen der Kommission zur gesundheitsbezogenen Werbung. Zur öffentlichrechtlichen Verantwortung lauten die Stichworte: Vorsorgeprinzip, Stufenverantwortung und Rückverfolgbarkeit.
Unabsehbar sind nach wie vor die Rechtsprobleme im Umfeld von Informationen, Meldepflichten und Warnungen. Diese stehen im Spannungsfeld von Art. 19 BasisVO, § 40a LMGB, § 8 Produktsicherheitsgesetz und nicht zuletzt des in seiner Bedeutung noch nicht ausgeloteten Glykolweinurteils des Bundesverfassungsgerichts.
Für die Praxis besonders wichtig sind Sanktionen. Erneut zu beleuchten ist zunächst die lebensmittelstrafrechtliche Verantwortung zwischen Grundgesetz, BasisVO und neuem Lebensmittelgesetz. Schließlich geht es um die Kosten der neuen Sicherheit; im Klartext also um knapper werdende Budgets und Gebühren.
Erneut besteht für Wissenschaft und Praxis aller Anlass, die genannten Fragen praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert zu diskutieren. In diesem Sinne laden die Veranstalter alle am Lebensmittelrecht Interessierten in Lebensmittelwirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung sowie in Werbung und Medien zum 17. Deutschen Lebensmittelrechtstag nach Wiesbaden ein.
Programm:
Teil1: Die Verantwortung des Gesetzgebers
Das neue Lebens- und Futtermittelgesetz zwischen deutscher Tradition und EU-BasisVO. Rechtliche und politische Vorgaben – Regelungsspielräume - Bestimmtheitsprobleme
Staatssekretär Alexander Müller, BMVEL, Bonn
Podiumsdiskussion: Das Lebens- und Futtermittelgesetz
„Neue Lösungen für alte Probleme oder neue Probleme durch neues Recht?“
Anwesende Referenten und
RA Thomas Mettke, München
MinDirig. Dr. Dietmar Kasprick, Sächsisches Sozialministerium Dresden
Angelika Michel-Drees, Referentin, VZBV, Berlin
Teil 2: Verantwortung und Haftung in der Praxis
Die zivilrechtliche Verantwortung und Haftung:
Die Folgen der BasisVO und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes für Verträge, Qualitätssicherung und Produkthaftung
Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Würzburg
Die neue Welt der Werbung und des Wettbewerbs zwischen BasisVO, „Health-Claims“ – Vorstellungen der Kommission, LFG und „Benetton“-Urteil des BVerfG.
RA Dietrich Gorny, Frankfurt
Die öffentlichrechtliche Verantwortung und Haftung:
Insbesondere: (Erweitertes) Vorsorgeprinzip, Stufenverantwortung, Rückverfolgbarkeit
RA Dr. Martin Holle, Hamburg
Meldepflichten, Information und Warnung – zwischen Art. 19 BasisVO, § 40a LMBG; § 8 ProdSicherheitsG und Glykolweinurteil des BVerfG
Prof. Dr. Peter Michael Huber, München
Teil 3: Sanktionen und Kosten
Die strafrechtliche Verantwortung zwischen Grundgesetz, BasisVO und neuem Lebensmittelgesetz
Prof. Dr. Christian Schröder, Halle
Kosten und Gebühren. Wer zahlt für die neue Sicherheit?
Erster Beigeordneter des Deutschen Landkreistages Dr. habil. Utz Schliesky, Berlin
Bilanz
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz
18.
Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden 2005
Zielsetzung
Für alle Bereiche des Europäischen Binnenmarktes stellt die Erweiterung
der EU um 10 neue Mitglieder eine besondere Herausforderung dar. Die Integration
kann nur gelingen, wenn die Traditionen und Einflüsse
des Lebensmittelrechts der neuen Mitgliedsstaaten in Betracht gezogen
und in ihrem Verhältnis zum derzeitigen deutschen und europäischen
Lebensmittelrecht analysiert werden. Konkret geht es auch darum, die Bedeutung
des Beitrittsvertrages, Ablauf und Konsequenzen dieses Beitritts für
das Lebensmittelrecht zu untersuchen.
Die Erweiterung der EU findet zu einem Zeitpunkt statt, in dem sich auch
inhaltlich gravierende Entwicklungen und Kompetenzerweiterungen abzeichnen.
Während über Jahrzehnte das Verbraucherbild der EU durch das Vertrauen
in den mündigen Bürger gekennzeichnet war und das Subsidiaritätsprinzip
im Hinblick auf verfahrensmäßige Umsetzung des Verbraucherschutzes
anerkannt war, deuten die Verordnungsentwürfe über gesundheitsbezogene
Werbung und die Anreicherung von Vitaminen und Mineralien geradezu dramatische
Rückschritte zu mehr Bevormundung und Zentralisierung an. Dies legt
die Frage nahe, ob sich die Ziele des europäischen Lebensmittelrechts
Ernährung und Gesundheitsschutz geändert
haben und welches der Stand der Auseinandersetzungen um Werbe-
und Anreicherungsverbote ist. Erneut im Brennpunkt steht auch das
Thema "Gentechnik" und die damit verbundenen
Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Kaum nötig zu betonen, dass die Erweiterung der EU auch gravierende
Konsequenzen für die Organisation und Verfahren
der Wahrung der Lebensmittelsicherheit hat. Wie unter den neuen Bedingungen
Risikokommunikation und Risikomanagement zu gewährleisten
sind, wird ebenso zu diskutieren sein wie die Effizienz
der Lebensmittelkontrolle.
Programm
Das
Lebensmittelrecht vor den Herausforderungen der erweiterten EU
Lebensmittelrechtliche
Traditionen und Einflüsse aus den neuen Mitgliedstaaten
Prof. Dr. Dr. hc. Arpad
Somogyi (Budapest)
Ablauf
und Konsequenzen der EU-Erweiterung für das Lebensmittelrecht
Prof. Dr. Rudolf Streinz (München/Bayreuth)
Lebensmittelrecht
zwischen Marktfreiheit und Verbotsprinzip
Ernährung
und Gesundheitsschutz als Ziele des europäischen Lebensmittelrechts
Rechtsanwalt Dr. Alfred Schroeter (Hamburg)
Werbe-
und Anreicherungsverbot: Stand und Perspektiven der Auseinandersetzung*
Prof. Dr. Thomas von Danwitz (Köln)
Neues
von der Gentechnik*
Privatdozent Dr. Hans-Georg Dederer (Bonn)
Diskussion und aktuelle Stunde
Organisation
und Verfahren der Lebensmittelsicherheit
Risikokommunikation und Risikomanagement unter den neuen
Bedingungen
Prof. Dr. Ulrich Nöhle (Braunschweig)
Kompetenzen
und Verfahren
Dr. Lars O. Fuchs (Bayreuth)
Podiumsdiskussion: Europa 2005 Harmonisierung als Hemmnis?
Leitung: Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Podium: Prof. Dr. Nöhle (Vorstandsvorsitzender Nordzucker AG)
MinRat Alexander Becht (Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Beate Kettlitz (Europäische Verbraucherorganisation)
Diethard Wiechmann (Lebensmittelzeitung)